Giovanni Galbaio

Das angebliche Wappen des Dogen mit dem Hahn, wie es die Musei Civici von Venedig bis 2007 auf ihrer Website präsentierten.[1]

Giovanni Galbaio (* Mitte des 8. Jahrhunderts; † nach 803) war nach der venezianischen historiographischen Tradition, wie die staatlich gesteuerte Geschichtsschreibung häufig genannt wird, der 8. Doge der Republik Venedig. Iohannes, wie er in den zeitnahen Quellen heißt, geriet im Kampf gegen die Langobarden, die unter König Desiderius versuchten, Istrien zu erobern, in deren Gefangenschaft. Aus dieser wurde er zu einem unbekannten Zeitpunkt entlassen.

Schon zu Lebzeiten seines Vaters Mauritius (I.) wurde er im Jahr 785 (auch 778 wurde genannt) zum Mitdogen erhoben. Damit war er der erste Doge, der nicht von der Volksversammlung gewählt wurde. Er regierte nach dem Tod seines Vaters von 787 bis 803 allein, wobei die jüngere Forschung annimmt, dass er erst 797 zum alleinregierenden Dogen wurde. Mit Mauritius, Johannes sowie dessen Sohn Mauritius (II.), den Iohannes zum Mitdogen erhob, bildeten die Galbaii eine erste, wenn auch kurzlebige Dogendynastie in den Jahren von 764 bis 803.

Ähnlich wie zur Zeit seines Vaters geriet der Dukat Venedig in die Auseinandersetzungen zwischen dem Frankenreich unter Karl dem Großen, der 774 das Langobardenreich erobert hatte, und dem Byzantinischen Reich, zu dem die Lagune von Venedig formal noch immer gehörte. Dabei eskalierte mit der Kaiserkrönung Karls im Jahr 800 und dem Tod der Kaiserin Irene im Jahr 802[2] der Streit zwischen den Großmächten ihrer Zeit (Zweikaiserproblem).

Nach dem Mord an Johannes, dem Patriarchen von Grado, musste der gleichnamige Doge gemeinsam mit seinem Sohn Mauritius (II.) fliehen, der auf Geheiß seines Vaters den Patriarchen von einem Turm hatte stürzen lassen. Der weitere Verbleib der beiden Dogen ist nicht überliefert, ebenso wie der Zeitpunkt ihres Todes, wenn auch Mantua genannt wurde, bzw. „Francia“. Die venezianische Tradition akzeptierte den Sohn des Iohannes, der von seinem Vater als Doge eingesetzt worden war, nie als Amtsinhaber, wenn sich auch in der venezianischen Historiographie Hinweise finden, dass es zur Legitimität des zweiten Mauritius spätestens im 18. Jahrhundert abweichende Auffassungen gab. Mauritius (II.) erscheint dementsprechend nicht in der traditionellen Liste der 120 Dogen, die die späte venezianische Tradition kennt.[3]

Mehrere patrizische Familien führten sich auf den Dogen, bzw. seine Familie zurück, darunter die Calbo, Querini und Canal.[4]

  1. Bei den Wappen frühmittelalterlicher Dogen handelt sich um bloße Rückprojektionen neuzeitlicher Familienwappen. Die Heraldik setzte erst im 3. Viertel des 12. Jahrhunderts ein. Später wurden auch Wappen an die frühen Dogen vergeben, die nie ein Wappen geführt hatten („fanta-araldica“); dies diente dazu, die Familien dieser Epoche mit möglichst frühen Dogen in ein verwandtschaftliches Verhältnis zu setzen, was ihnen Ansehen sowie politischen und gesellschaftlichen Einfluss verschaffte. Es wurden also die Wappen der sehr viel späteren Nachfahren dieser Dogen, vor allem seit dem 17. Jahrhundert, auf die angeblichen oder tatsächlichen Mitglieder der (angeblich) seit 697 in Venedig herrschenden Familien zurückprojiziert: „Il presupposto di continuità genealogica su cui si basava la trasmissione del potere in area veneziana ha portato come conseguenza la già accennata attribuzione ai dogi più antichi di stemmi coerenti con quelli realmente usati dai loro discendenti“ (Maurizio Carlo Alberto Gorra: Sugli stemmi di alcune famiglie di Dogi prearaldici, in: Notiziario dell'associazione nobiliare regionale veneta. Rivista di studi storici, n. s. 8 (2016) 35–68, hier: S. 41).
  2. Antonio Carile, Giorgio Fedalto, Roberta Budriesi: Le origini di Venezia, Bologna 1978, S. 345.
  3. Vgl. Andrea Da Mosto: I Dogi di Venezia, Venedig 1939, Nachdruck: Mailand 2003, S. 90–92.
  4. Andrea Da Mosto: I Dogi di Venezia, Venedig 1939, Nachdruck: Mailand 2003, S. 5.

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